Komment
1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
§1
Der Komment ist die Zusammenstellung aller Regeln, die das Verhalten der couleurtragenden Studenten ordnet. Die höchste Instanz in Kommentangelegenheiten ist der AC.
§2
Der Komment verfolgt den Zweck, das Zusammengehörigkeitsgefühl zu fördern, die Gemütlichkeit zu heben und das Auftreten zu regeln.
§3
Der Komment gilt für Penthesileanerinnen bei jedem Anlass der Verbindung sowie am Stamm. Nebst dem Komment gelten die allgemeinen Anstandsregeln. Jedes Mitglied der Penthesilea ist bemüht, sich nach allen Kräften einzusetzen und mit Lehrern, StVern/innen, Studenten/innen und mit jedem, der mit der Penthesilea in Kontakt tritt, ein freundschaftliches Verhältnis zu pflegen.
§4
Die Penthesilea kennt Damen und Fuxen. Die Dame ist dem Fuxen ein gutes Beispiel. Ein allzu befehlerisches und überhebliches Auftreten ist gegen das Ideal der Freundschaft.
§5
Jede, die ihr Interesse an der Penthesilea bekundet, gilt bis zu ihrer Fuxifikation als Spefuxe. Sie erhält einen Interimsvulgo und hat am Stamm dieselben Rechte wie ein Fuxe.
§6
Jedes Neueintretende Vereinsmitglied bekommt ein Vulgo, welches seine Biermutter, eine Dame, die sich der Fuxe gewählt hat, kreiert. Anordnungen der Seniorita oder des FM gehen denen der Biermutter vor.
§7
Die Biermutter
· Führt den Fuxen in das Vereinsleben ein
· Vertritt den Fuxen vor dem DC
· Verfasst das Vulgogedicht und trägt es an der Fuxifikation vor.
§8
Vor der Fuxifikation findet eine Beichte statt, aufgrund derer die Biermutter ein Vulgo bestimmt und ein 12-zeiliges Vulgogedicht verfasst. Die Vulgos sind bei allen Verbindungsanlässen zu gebrauchen und können auch im Privatleben Anwendung finden. Vereinsbrüder und – Schwestern werden mit ihrem Vulgo und stets mit „Du“ angesprochen. Bei ADAD sind nach eigenem Ermessen gewisse Schranken anzubringen.
§9
Jedes Mitglied hat das Recht, Gäste am Stamm einzuführen; sollte dies der Seniorita (bzw. FM) im Voraus mitteilen. Die Gäste sind der Corona vorzustellen.
§10
Lange Reden sind verpönt.
§11
Es lebe die Gemütlichkeit! Ergo bibamus!
2. FARBENKOMMENT
2.1ALLGEMEINER TEIL
§12
Der Farbenkomment regelt das Auftreten in Couleurs.
§13
Das Couleur (die Farben) besteht aus einer bordeauxroten Mütze, einem bordeauxrot-weiss-grünem Band für die Damen und einem bordeauxrot-weissen Band für die Fuxen.
§14
Das Band wird von der rechten Schulter über die Brust getragen, bordeauxrot nach oben.
Die Seniorita trägt beide Bänder gekreuzt, das Damenband über dem Senioritaband von rechts nach links. An hochoff. Anlässen trägt die Seniorita zusätzlich noch die Freundschaftsbänder unter dem Damenband.
Der Fuxmajor trägt ebenfalls beide Bänder gekreuzt, dass Damenband über dem Fuxenband von rechts nach links.
§15
In Couleurs trägt man angemessene Kleidung!
· schlichte Schuhe (bevorzugt schwarz)
· keine nichts sagenden Abzeichen
· keine Jeans
· keine Wollpullover
§16
Nicht couleurfähig sind
· jede sportliche Betätigung
· der Besuch von nicht einwandfreien Lokalen nach Ermessen des Einzelnen.
· rassistische Äusserungen
§17
Die Farben werden grundsätzlich an allen offiziellen und hochoffiziellen Anlässen getragen. An weiteren Veranstaltungen liegt die Kompetenz bei der Seniorita, über das Tragen oder Nichttragen der Farben zu bestimmen.
§18
Die Mütze wird gezogen
· beim Grüssen (die Fuxen habe die Mütze immer zu ziehen, die Damen tun dies
nach eigenem Ermessen)
· beim Essen mit Besteck
· wenn das Präsidium, ein CC-Mitglied, ein Gast oder eine Altdame zu offizieller
Rede das Wort ergreift.
· beim Verlangen der Tempora
· beim Zutrinken (nur Fuxen)
§19
Man steht auf und zieht die Mütze
· beim Absingen des Riesenkampfs, der Couleurstrophen und der Landeshymne
· beim Durchführen von Liedern
· bei erteiltem Verbum
Die Mütze wird senkrecht auf Brusthöhe gehalten.
2.2 GRUSS UND STRASSENKOMMENT
§20
Man grüsst
· Mitglieder des Schw. StV
· Couleurtagende
· Bekannte
§21
Farbenbrüder und –schwestern stellt man sich vor, indem man Vulgo und Verbindung nennt.
2.3 CHARGIERKOMMEN
§22
Chargiert wird bei feierlichen Anlässen und bei repräsentivem Auftreten.
§23
Chargierte sind · Seniorita
· Conseniorita · Aktuarin
· Fuxmajor
· Contra
§24
Chargiert wird zu fünft oder zu dritt:
· Beim Marschieren bilden die Mitglieder zwei Reihen. Der Fuxmajor geht an der
Spitze, gefolgt von dem Fuxenstall. Ihnen folgen Fahne mit Wache, anschliessend das Contra mit den Damen und Altdamen.
§25
Chargiert nur die Fahne mit Wache, so stellt sich die ganze Verbindung dahinter auf. Die Fahne geht mit der Wache vor raus, gefolgt von den Damen und den Fuxen.
§26
Zu dritt wird chargiert bei Delegationen, bei Beerdigungen sowie wenn es das Komitee bestimmt.
§27
Zu fünft wird chargiert bei Kommersen, bei der Fronleichnamsprozession sowie bei Fackelzug und Cortège an der GV.
§28
Bei weiteren Anlässen liegt die Zahl der Chargierten in der Verantwortung des Komitee.
§29
Chargierte tragen Flaus, Band, Mütze und Schärpe.
§30
Die Fahne wird von der Seniorita oder deren Vertretung getragen. Sie wird immer von der Conseniorita und von der Aktuarin oder deren Vertretungen begleitet.
§31
In der Kirche tritt an die Stelle der Kniebeugung der Fahnengruss. Die Chargierten salutieren auf ein leises Kommando der Delegationsleiterin. Die Fahne wird feierlich gesenkt und in drei langen Zügen geschwenkt. Während des Hochgebetes wird die Fahne in den Fahnengurt gestütz, bei Wandlung und Segen gesenkt und auf halber Höhe ruhig gehalten. Die Fahnenwache salutiert.
§32
Der Fahnengruss wird links begonnen.
3. TRINKKOMMENT
3.1 ALLGEMEINER TEIL
§33
Der Trinkkomment hat den Zweck, beim Kommers oder Stamm die Ordnung aufrechtzuerhalten und die Gemütlichkeit zu heben.
§34
Der Trinkkomment der Penthesilea gilt überall da, wo sich mindestens drei, wobei die Stammheilige auch mitgezählt werden darf, farbentragende Mitglieder der Penthesilea zusammenfinden.
§35
An Kommers und sonstigen studentischen Anlässen gilt der Komment der präsidierenden Verbindung.
§36
Kommentfähige Stoffe sind alle alkoholische Getränke, alkoholfreies Bier und Tafelwasser. Ausgenommen werden dabei jegliche Alcopops.
§37
Wer fährt trinkt nicht und wer trinkt fährt nicht! Man meldet sich in solchen Fällen am Anfang des Anlasses bei der Seniorita (Fuxen beim Fuxmajor) bierkrank.
§38
Die Zeit läuft nach Bierminuten. Eine Bierminute entspricht einer halben bürgerlichen Minute.
3.2 TRINKORDUNG
§39
Die Trinkordnung regelt das Benehmen am Biertisch.
§40
Der Bierstaat setzt sich aus Damensalon und Fuxenstall zusammen. Der Salon untersteht am Stamm direkt dem Präsidium, am Kommers dem Contra. Vorsitzende des Fuxenstalls ist der Fuxmajor. Der ganze Bierstaat untersteht dem Präsidium.
§41
Der Bierstaat darf nicht ohne Erlaubnis des Präsidium verlassen werden, ausgenommen zum ausführen von Pflichten.
§42
Die Penthesilea kennt folgende Tempora:
· t.s. (tempus schiffendi) : Gang zur Toilette
· t.u. (tempus urgendi) : Vorübergehendes Verlassen des Bierstaates
· t.t. (tempus telefoniendi) : Zeit zum Telefonieren
· t.f. (tempus fressendi) : Essen mit Besteck
· t.a. (tempus abeundi) : Verlassen des Lokals
Die Tempora werden folgendermassen verlangt:
„Hohe ..., rogo t....“. Seniorita, Contra oder FM antwortet mit „habeas“ oder „non habeas“. Das Zurückmelden geschieht mit den Worten „Danke für Erhaltenes“ oder „Melde mich zurück vom t....“.
Während der Tempora bleibt die Mütze am Platz.
§43
Allgemeines Silentium ist sofort und strikte zu befolgen, auch am Nebentisch. Silentium zu gebieten liegt in der ausschliesslichen Kompetenz des Präsidums.
§44
Will jemand an einem Anlass etwas vorbringen, so bittet er mit „rogo verbum“ das Präsidium um das Verbum, das er am Schluss verdankt. Fuxen bitten über den FM um das Verbum und geben es über ihn zurück. An den Kommersen bitten die Damen via Contra um das Verbum.
§45
Ist jemand Cantusschwanger so ist das Verfahren das selbige wie beim Verlangen des Verbums, nur meldet die Person den Cantus durch „Ist ein Cantus genehm?“ an.
§46
Während des Colloquiums ist Singen und jedes unsittliches Verhalten untersagt.
§47
Besondere Pflichten der Fuxen sind
· Damen und Gäste zu bedienen
· bei Bedarf Produktionen und Lieder vorzutragen
3.3 EHRBEZEUGUNGEN
§48
Um Freundschaft und Verbundenheit zu bezeugen, trinkt man einander zu. Die Menge liegt im Ermessen des Einzelnen. Zugetrunken wird nur kommentfähiger Stoff.
§49
Die noch nicht angetrunkenen, kommentfähigen Stoffe werden wie folgt bezeichnet
· Bier als ‚Blume’
· Wein und Saft als ‚Perle’
· Tafelwasser als ‚Quelle’
· Gebranntes als ‚Diamant’
§50
Der Zutrunk funktionier folgendermassen „Hohe/r ... mein Zutrunk“. Beim Zutrinken bleibt man sitzen. Der Fuxe steht auf, zieht seine Mütze und löffelt sich. Man muss nicht mit- oder nachsteigen.
§51
Annahme des Zutrunks geschieht mit
· „Danke, steige hocherfreut mit“ und der Erwiderung des Zutrunks
· „Leider ohne“, wenn sie keinen Stoff hat
· „Bitte speziell“, wenn sie nicht mit steigen kann oder will
§52
Beim Zutrunk „Meine Blume (oder entsprechendes) sine sine (NhB)“ wird NICHT mitgestiegen. Dieser Zutrunk stellt die dritthöchste studentische Ehrbezeugung dar. Mitsteigen würde den Bezeuger zutiefst beleidigen.
§53
Fuxen trinken Damen immer ganz speziell zu und löffeln sich.
§54
Für die Fuxen besteht die Möglichkeit einer Dame ganz speziell dankeshalber zuzutrinken, die Dame zahlt also ihren Stoff
· „Hohe/r ..., gestatte mir dir diese Blume (oder entsprechendes) ganz speziell dankeshalber zuzutrinken.“
· Die Annahme erfolgt mit: „Dankeshalber genehm“
· Die Ablehnung erfolgt mit: „Dankeshalber nicht genehm“
· Der Fuxe trinkt solange, die Dame trinkt
· „Fuxe löffelt sich“
· Der Fuxe trinkt solange bis die Dame „Satis“ sagt.
3.4 FUXENREVULUTION
§55
Zur Schulung der Fuxen kennt die Penthesilea die Fuxenrevolution. Sie kommt vor allem, wenn der Stall grösser als der Salon ist, zum Einsatz.
§56
Während der Fuxenrevolution gelten die Füuxen als Damen und umgekehrt, mit allen entsprechenden Rechten und Pflichten. Die Damen sollen den Fuxen auch während der Fuxenrevolution ein gutes Beispiel geben.
§57
Die Fuxenrevolution wird durch die Übernahme des Präsidiums durch einen Fuxen eingeleitet
· Entweder übergibt das amtierende Präsidium einem Fuxen seine Charge, oder der Fuxe fragt: „Hohe/r..., gestattest du eine Fuxenrevolution?“
· Erfolgt die Gutheissung durch das amtierende Präsidium, spricht der Fuxe: „Präsidium bei mir! Es herrscht Fuxenrevolution!“
· Das amtierende Präsidium gibt der Fuxenrevolution durch abtreten statt
· Es besteht die Möglichkeit, dass das amtierende Präsidium den Fuxen in den
einfach BV schmeisst, wenn die Fuxenrevolution nicht genehm ist
§58
Ist der Fuxenrevolution stattgegeben, dauert diese mind. 30 Bierminuten. Die Fuxenrevolution endet dann, wenn das angestammte Präsidium es für richtig empfindet. Alle verhängten Strafen sind nach Beendigung der Fuxenrevolution aufgehoben.
3.5 STRAFORDNUNG
§59
Kommentwidriges oder unsittliches Benehmen wird bestraft. Für die Bestrafung kompetent sind die amtierenden Chargen.
§60
Den Strafen ist sofort Folge zu leisten. Widersetzt man sich, erhält man das t.a. Bei schweren Strafen ist die Berufung an den AC möglich.
§61
Das Löffeln ist die mildeste Strafe und wird bei leichtem Vergehen wie Verletzung des Silentiums oder Stören einer Produktion verhängt.
· Ein betroffene Fux steht auf, zieht die Mütze, äussert: „Fux löffelt sich“ und trinkt bis der Verhänger „Satis“ sagt.
· Eine betroffene Dame geht „In die Kanne“ und trinkt bis der Verhänger „Satis“ sagt.
§62
Wir kennen die Strafe des Bierverschisses (BV). Der BV bewirkt den Verlust der Bierehre und aller Rechte im Bierstaat. Die Bierscheisserin begibt sich sofort an den Nebentisch. Sie untersteht weiterhin dem Komment. Das Verlassen des Lokals ist strengstens untersagt. Die Mütze bleibt am angestammten Platz liegen.
§63
Man muss durch eine bierehrliche Dame in den BV empfohlen werden, dies geschieht wie folgt
· „Hohe Seniorita (bzw. Contra/FM)empfehle dir ... in den Einfachen (bzw. einen Stock höher) causa ... !“
· Die Verhängung des BV geschieht durch die Seniorita (das Contra oder der FM haben die Empfehlung weiterzuleiten) mit folgenden Worten: "Silentium,... befindet sich im einfachen Bierverschiss“ bzw. " einen Stock höher“.
§64
In den einfachen BV (bzw. einen Stock höher) kann empfohlen werden
· wer erheblich das Silentium stört
· wer ohne Ermächtigung das Wort ergreift
· wer einen Befehl einer amtierenden Charge missachtet
· wer die Tempora missbraucht oder sonst schwer gegen den Komment verstösst
· Eoipso-Fälle
Willkür des Präsidiums ist mit Fairness und Anstand erlaubt
§65
Eoipso-Fälle sind
· Nichtnennen des Biervulgo
· Ein Bierschwein direkt ansprechen (durch ansehen, Vulgo nennen etc.)
· Verweigerung eines BJ’s nach zweimaliger Aufforderung
· Einen Chargierten in den BV empfehlen
· Bierschweinereien (ausleeren)
· Spicken am Stamm
Eoipso-Fälle gelten auch für das Präsidium.
§66
Um wieder in den Angestammten aufgenommen werden zu können, muss sich die Bierscheisserin innert der gesetzten Frist einen Stock tiefer oder herausproduzieren.
§67
Das Herausproduzieren funktioniert wie folgt
· „Hohe/r... rogo Produktion“ (kann nur beim der Seniorita [bzw. Contra/FM]
verlangt werden)
· „Silentium in der Corona“
· „Die Produktion steige“
· Die Produktion wird ausgeführt
· „Melde die Produktion ex!“
· „Produktion stattgegeben. Komme leider nicht umhin ... wieder in den
Angestammten (bzw. einen Stock tiefer) zu erklären“ / “Produktion nicht stattgegeben. Die Bierscheisserin befindet sich einen Stock höher.“
§68
Die Strafen werden nach dem Motto „Erst saufen, dann rempeln!“ ausgeführt.
§69
Eine Geldstrafe kann in Ausnahmefällen von der Seniorita (bzw. FM) verhängt werden. Sie ist innert einer Woche zu zahlen.
§70
Bierinterdikt bedeutet das Verbot des Trinkens von Alkohol während einer bestimmten Zeit. Diese Strafe kann nur von der Seniorita (bzw. FM) verhängt werden und gilt meist für den restlichen Abend.
3.6 BIERINSTITUTIONEN
§71
Mit dem Zuruf „geschmissen“ kann man Abtrinken seines Restens (den Rest des Glasinhalts) von einem oder mehreren farbentragenden Studenten mit geringeren Resten verlangen, sofern die Geschmissenen nicht mehr Semester hat als der Schmeissende selbst. Andernfalls ist vorher anzufragen, ob "Schmeissen genehm“.
§72
1. Bierehrliche Damen und Fuxen haben das Recht, unter ihresgleichen einen Bierjungen zu brummen. Eine Dame kann auch einen Fuxen brummen, der Fuxe darf, die Dame jedoch nur nach Anfragung durch „Brummen genehm?“ brummen. Jeder Gebrummte hat die Pflicht, den Bierjungen nach spätestens dreimaliger Aufforderung mit "sitzt“ anzunehmen. (vgl. §63)
Die Annahme eines höheren Bierduells (Doktor [2 Bier], Papst [3 Bier], Ozean [5 Bier]) ist freiwillig.
2. Der Gebrummte sorgt für das nötige Bier der Gegner und wählt einen Unparteiischen, welcher als Bierrichter waltet. Dieser verlangt beim Präsidium "Silentium inter tres“. Der Bierrichter bestimmt unter Silentium der Gegner, ob beide gleich viel Stoff haben, er bestimmt die Kommandi, fällt den Entscheid und meldet das Silentium dem Präsidium zurück.
3. Der Bierrichter geht bei der Entscheidung nach folgenden Regeln vor: Besiegt ist, wer:
· langsamer als sein Gegner, sein Bier ausgetrunken hat
· mehr als tropfenweise blutet
· abgesehen vom Schaum soviel Bier im Glas lässt, dass der Boden noch vollständig bedeckt ist
· später oder unrichtig den Stichentscheid befolgt oder das Stichwort sagt
Der Bierrichter kann den Bierstreit insbesondere dann als nicht ausgetragen erklären, wenn beide Duellanten gegen diese Regeln verstossen. Das Bierduell ist in diesem Fall zu wiederholen.
Der Entscheid des Unparteiischen ist endgültig und unanfechtbar.
4. Die Kosten des Bierduells trägt der Besiegte.
§73
Das "in die Luft sprengen“ ist die zweithöchste studentische Ehrbezeugung. Wollen mehrere Verbindungsmitglieder einer Farbenschwester diese Ehre erweisen, so verkündet eine Sprecherin dem Ehrenden:
"Die bierehrliche Dame ... ist mit einem Ganzen in die Luft gesprengt“. Die Geehrte wird dann jedem der Sprengenden (auch jedem einzelnen Fuxen) mit minimal zwei Schlücken in der Zeit von max. 3 Bierminuten nachsteigen.
Diese ausserordentliche Ehrenbezeugung darf am gleichen Anlass nur einmal erwiesen werden.
§74
Lässt ein bierehrliche Couleuriker eine Blume volle 10 Bierminuten unangekneipt stehen, so kann jeder diese auf folgende Weise abfassen:
Sie ergreift die Blume und meldet der Seniorita (bzw. FM): "Hohe Seniorita (bzw. Fuxmajor), melde Dir abgefasste Blume von ...“ worauf diese im Salon (bzw. Stall) kreist und schliesslich an die Säumige mit den Worten "Abgefasste Blume mit schäbiger Pfütze zurück“ geht.
Abfassen einer „Fuxenblume“ ist nur unter Fuxen erlaubt.
§75
"In die Welt vortrinken“ ist eine sehr nützliche Institution, um den trägen Geistern wieder Leben zu verleihen. Die Seniorita hat das Recht, ihrer Nachbarin zur Rechten etwas in die Welt vorzutrinken. Dieselbe bezeugt die Annahme mit den Worten: "Etwas in die Welt nach“, und trinkt das gleiche Quantum ihrer Nachbarin zur Rechten vor. Ist "die Welt vor“ um die ganze Biertafel getrunken, trinkt schliesslich Die Seniorita das Quantum "unter den Tisch“. In 60 Bierminuten darf nur einmal in die Welt vorgetrunken werden.
Die Kosten des Bierduells trägt der Besiegte.
4. KOMMENT DER VERBINDUNGSANLÄSSE
4.1 ALLGEMEINER TEIL
§76
Es wird zwischen hohen und amtierenden Chargen unterschieden. Hohe Chargen sind Komiteemitglieder, amtierende sind Seniorita und FM am Stamm, zusätzlich Contra am Kommers.
4.2 GESELLIGE ANLÄSSE
§77
Zur Aufrechterhaltung der Ordnung wird ein Bierstaat eingerichtet.
§78
Ein Kommers zerfällt in
· evtl. Officium
· Hochofficium
· Officium
· Couleurstrophen
· Inofficium
§79
Während des Hochofficium gilt:
· non licet fumare, non licet cenare, non licet vagari
· keine Tempora
Im Hochofficium findet meist das „Wichtigste“ eines Anlasses statt. (z.B. Fuxifikation, Damifikation, Chargenübergabe etc.) Während dieser Zeit sind die amtierenden Chargen an ihrem Platz.
§80
In das Officium fallen die Produktionen und die Reden von Gästen. Das Präsidium kann abtreten, indem es an seine Stelle Altdamen, Damen und ausnahmsweise Fuxen einsetzt, die dann die amtierende Chargen übernehmen. Die angestammten Chargen können ihre Funktion jederzeit an sich reissen. Das Officium schliessen die angestammten Chargen mit den Couleurstrophen.
§81
Im anschliessenden Inofficium, eingeleitet durch das Initium fidelitatis, steht es jedem frei nach Hause zu gehen. Es können keinen groben Strafen (z.B. BV) mehr verhängt werden.
4.3 REZEPTIONEN
§82
Fuxifikation
· Die Fuxifikation wird nach Idee des FM durchgeführt
· Das Komitee tritt vor die Corona
FM: „Hohe Seniorita, bist du gewillt, meine Spefuxen in den Fuxenstall zu erheben und damit in unsere Verbindung aufzunehmen?“
Seniorita: „Nach dem Beschluss des Komitees und des DC’s bin ich bereit, deine Spefuxen in die Verbindung aufzunehmen. (Zu den Spefuxen gewandt) Seid ihr bereit, im Namen der Penthesilea zu wirken, euren Fuxenpflichten nachzukommen und den Grundsätzen der amicitia, scientia und virtus nachzueifern?“
Spefuxen: „ Wir sind bereit.“
Seniorita: „Ich bitte nun den Spefuxen ... nach vorne.“
· Der Spefux tritt nach vorne auf einen Stuhl
· Die Biermutter verliest das 12-zeilige Vulgogedicht
· Der Fuxe nimmt einen Löffel der Götterspeise, die er am Platz beendigt
· Der FM übergibt das Fuxenband und die Mütze an die Seniorita
· Die Seniorita streift dem Fuxen das Band über und setz ihm die Mütze auf
Seniorita: (hält die Hand auf die Schulter des Spefuxen) „Hiermit erkläre ich dich, liebe ..., offiziell zum Fuxen und Mitglied der Penthesilea.“
· Die Seniorita beglückwünscht den Fuxen
· Ebenso heisst der FM den Fuxen im Fuxenstall willkommen
Seniorita: „Wer ist Fux?/Was ist ...?“
Das Komitee nimmt wieder die angestammten Plätze ein und die Corona steigt zum Ehrensalamander.
Die Brauerei und das gesamte Komitee haben die Götterspeise ebenfalls zu kosten.
§83
Damifikation
· Die Damifikation findet nach Ideen des Komitees statt
· Die Fuxen haben ihr Band um den rechten Arm gebunden
· Das Komitee tritt vor die Corona
FM: „Hohes Contra, bist du gewillt, meine Fuxen in den Salon aufzunehmen?“ Contra: „Ich bin gewillt. (Zu den Fuxen gewandt) Seid ihr bereit im Namen der Penthesilea zu wirken und den Grundsätzen der amicitia, scientia und virtus nachzueifern?“
Fuxen: „Wir sind bereit.“
Seniorita: „So werde ich nun die Damifikation vollziehen.“
· FM nimmt jeweil dem Fuxen das Fuxenband ab
· Contra übergibt das Damenband der Seniorita
Seniorita: (hält jeweils die Hand des Fuxen) „Nachdem du dich als ...(Adjektiv) Fuxe in der Penthesilea sehr gut eingelebt hast, werde ich dich, liebe ... nun zur Dame erheben.“
· Die Seniorita beglückwünscht die Neodame
· Das Contra heisst die Neodame im Salon willkommen
Seniorita: „Wer ist Dame? Was ist ...?“
Das Komitee nimmt wieder die angestammten Plätze ein und die Corona steigt zum Ehrensalamnder.
§84
Ehrenphilisterierung
· Nach einer kurzen Einleitung durch die Seniorita begibt sich das Komitee nach
vorne
Seniorita: „Nach dem Beschluss des Komitees und des DC’s bin ich bereit, dich, liebe ... als Ehrenphilisterin in die Penthesilea aufzunehmen. (Nimmt die Hand der Ehrenphilisterin) Hiermit erkläre ich dich offiziell zur Ehrenphilisterin.“
· Die Seniorita übergibt das Band und die Mütze
· Die Seniorita beglückwünscht die Ehrenphilisterin
· Ebenso heissen Conseniorita, Aktuarin, Contra und FM die Ehrenphilisterin in
der Penthesilea willkommen
Das Komitee nimmt wieder die angestammten Plätze ein und die Corona steigt zum Ehrensalamnder.
§85
Der Ehrensalamander ist die höchste studentische Ehrbezeugung und wird nur in ausserordentlichen Fällen wie Fuxifikation, Damifikation, Chargenübergabe, Altdamifikation und Ehrenphilisterierung oder Trauerkommers durchgeführt.
Ein Salamander ist mit Bier zu trinken, Ausnahme: Biererkrankungen!
§86
Der Ehrensalamander geht folgendermassen vor sich:
Die Seniorita fragt an: „Sind die Stoffe präpariert?“ Die Corona antwortet mit „Sunt“ Alle stehen auf und halten die Getränke in der linken Hand vor der Brust.
Die Seniorita befiehlt: „Ad exercitium Salamandri surgite! Salamander in honorem ... fiat! Salamander incipit! Eins, zwei, drei... (Gläser werden in kreisenden Bewegungen auf dem Tisch gerieben) Bibite, bibite ex!“
Beim ersten bibite werden die Gläser gehoben und ausgetrunken und mit Knall auf den Tisch gesetzt. Während den folgenden zwei „eins, zwei, drei“ werden die Gläser auf den Tisch geklopft. Darauf stimmt die Corona das Lied „Cerevisiam bibunt homines..“ dreimal an (anstelle des Schlusscantus). Die Seniorita meldet „Salamander ex“.
5. TRAUERKOMMENT
§87
Der Trauerkomment umfasst die Verhaltensregeln bei Todesfällen von Penthesileanerinnen.
§88
Beim Tode einer aktiven Penthesileanerin herrscht während zwei Wochen Verbindungstrauer. Beim Tode einer AD wird die Dauer von der Seniorita unter Rücksprache mit der ADP festgelegt.
§89
Die Verbindungstrauer findet im folgenden Ausdruck:
- Band umflort
- die Fahne wird mit dem Trauerflor umhüllt und enthüllt auf der Schulter getragen (ohne Fahnengurt)
- Singen am Stamm ist während der Verbindungstrauer verboten
§90
An die Beerdigung einer Aktiven hat die ganze Verbindung zu erscheinen. An die Beerdigung einer AD wird in der Regel mindestens eine Dreierdelegation mit Fahne und im Flaus abgeordnet.
§91
Für eine verstorbene aktive Penthesileanerin hält die Seniorita oder das älteste Semester die Grabrede.
§92
Einer verstorbenen Penthesileanerin werden Band und Mütze ins Grab mitgegeben, einer Ehrenphilisterin nur das Band.
§93
Nach der Beerdigung einer Aktiven, AD oder Ehrenphilisterin findet die feierliche studentische Totenehrung, der Trauerkommers, statt. Dazu versammeln sich alle ruhig in einem geziemend hergerichteten und verdunkelten Kommerslokal. Die Chargierten erscheinen im Flaus. Zur Rechten des Präsidiums befinden sich auf dem
Tisch vor den leeren Stuhl des Verstorbenen ein volles Glas und eine brennende Kerze. Sobald alle mit kommentfähigem Stoff versehen sind, eröffnet das Präsidium den Trauerkommers mit den Worten: "Silentium! Commercium triste incipit“. Es steigt der Cantus: "Es hatten drei Gesellen ...“ - Cantus ex, gedämpftes Colloquium“. Nach kurzer Pause steigt die Trauerrede. Der Redner wird vom DC bzw. vom Altdamenkomitee bestimmt. Darauf kommandiert das Präsidium den Totensalamander:
"Silentium! In memoriam ... defuncti Salamander fiat ...“ An Stelle des "Cerevisiam“ wird nach der Melodie "Vom hohen Olymp herab“ der folgende Text gesungen: "Ist eine uns'rer Schwestern dann geschieden
Vom blassen Tod geordert ab,
So weinen wir und wünschen Ruh und
Frieden, in uns'rer Schwester stilles
Grab.:“
Darauf spricht die Seniorita langsam und deutlich:
"Unsere Gläser sind leer, nur eines ist noch voll, und die es trinken sollt, ist nicht mehr hier. Ich trinke Dir toter Schwester, Dein letztes Glas zu. (Sie trinkt es) Wie Dein Leib gebrochen, so zerbreche ich dieses Glas. (Sie zerschmettert es) Wie Dein Auge erloschen, so lösche ich dieses Licht. (Sie löscht die Kerze) Commercium triste ex!“ Stillschweigend verlassen alle das Lokal, welches für die nächsten 24 Stunden nicht wieder betreten wird.
§94
Wünsche der Angehörigen beachten!
Geschrieben von Candelax
Genehmigt durch das Altdamenkomitee am 29. Januar 2005